Logo mit StadtbildStraßenbahn-Westtangente

Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente

Ein „Planfeststellungsverfahren“ ist ein bei bestimmten Bauprojekten vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren, bei dem die von der Planung betroffene Bürgerschaft das Recht hat, Einwendungen gegen die Planung des sogenannten „Vorhabenträgers“ vorzubringen. Es folgt ein Erörterungstermin, an dem die Einwender ihre Position darlegen können. Am Ende des Verfahrens steht der „Planfeststellungsbeschluss“, gegen den geklagt werden kann. Für die LH München ist die Regierung von Oberbayern die sogenannte „An­hörungsbehörde“ zur Durchführung der Planfeststellung und gleichzeitig auch die „Plan­feststellungsbehörde“, die den Beschluss erlässt.

Dr. Robert Mertel hat mit der „Bürgerinitiative gegen Tram-Westtangente“ Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente erhoben. Im folgenden wird der Text der Ein­wendung vom 25.08.2020 im Original dokumentiert:

Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 1 Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 2 Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 3

In einem Schreiben vom 29.05.2022 an die Regierung von Oberbayern als Reaktion auf die Ausführungen der Antragstellerin, der Stadtwerke München GmbH, hat Dr. Mertel seine Einwendung noch einmal präzise dargelegt und gefordert, den Planfeststellungs­antrag zurückzuziehen:

Schreiben gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 1 Schreiben gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 2 Schreiben gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 3

Nachdem der Vorhabenträger, die Stadtwerke München GmbH, eine Änderung der Pla­nung im September 2022 vorgelegt hat, hat Dr. Mertel am 28.12.2022 erneut einge­wendet und eine weitere Erörterung angefragt:

Neue Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 1 Neue Einwendung gegen die Erstellung einer Tram-Westtangente Seite 2

Übersichtkarte der Planung

Die geplante Straßenbahn-Westtangente vom Romanplatz in Neuhausen-Nym­phen­burg über die Fürstenrieder Straße bis zur Endstation an der Aidenbachstraße in Obersendling.

Karte der geplanten Straßenbahn-Westtangente
Quelle der Karte: © OpenStreetMap contributors – Lizenz: ODbL

Unsere detaillierte Position zur Straßenbahn-Westtangente seit 2015

Die Straßenbahn-Westtangente ist nicht dazu geeignet, den Straßenverkehr im Mün­chner Westen und insbesondere in der Fürstenrieder Straße zu entlasten. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Straßenbahn-Westtangente überflüssig. Die Landes­hauptstadt München soll deshalb die Planung und die Errichtung dieser Straßenbahn-Westtangente aufgeben.

Alternativen, die den Verkehrsfluss nicht behindern, sind in Betracht zu ziehen:

  1. Oberleitungsbus
  2. Elektrobus mit Batterieantrieb bzw. mit Erdgas- oder Wasserstoffantrieb
  3. U-Bahnstrecke entlang der Fürstenrieder Straße
  4. Unterpflasterstraßenbahn (Ustraba)

Begründung:

Die Straßenbahn-Westtangente ist von der LH München in die Fürstenrieder Straße vor­gesehen. Hierbei sind 5 Stadtbezirke (Neuhausen-Nymphenburg, Laim, Hadern, Send­ling-Westpark und Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln) auf einer Strecke von knapp 9 km betroffen.

Um den Verkehr von Nord nach Süd und umgekehrt flüssig zu halten, ist die Gesamt­verkehrssituation zu berücksichtigen.
Die Verantwortlichen der LH München vom Planungsreferat und der MVG wollen aus ideologischen Gründen in der Fürstenrieder Straße eine Straßenbahn durchsetzen. Dadurch entfällt auf beiden Strecken eine Fahrspur.

Bei den Betrachtungen der LH München bleiben wesentliche Gesichtspunkte wie die Verkehrszuleitung durch die Autobahnen A 9 von Stuttgart, A 64 von Lindau sowie A 952 von Starnberg und A 95 von Garmisch völlig außer Acht. Die Angabe der MVG (Gunnar Heipp), dass durch innerstädtische Baumaßnahmen, z. B. durch den Luise-Kiesselbach-Tunnel eine Entlastung für die Fürstenrieder Straße käme, ist ein völliger Trugschluss.

Zusätzlich münden in die Fürstenrieder Straße weitere Verkehre ein. Insbesondere staut sich der Pkw- und der Schwerlastverkehr im Bereich der Fürstenrieder Straße zur Lindauer Autobahn. Wie derzeit bekannt ist, werden allein für das Gleisbett 65 bis 70 Mio. Euro veranschlagt. Viele weitere erforderliche Baumaßnahmen müssten laut Aussage der MVG aus anderen „Töpfen“ kommen. D. h. diese Kosten müsste ebenfalls der Bürger mit Steuergeldern bezahlen.

Extrem sind auch die Straßenverhältnisse im Bereich der Wotanstraße. Hier sind prak­tisch keine Haltestellen möglich und die Straße ist vom Individualverkehr kaum mehr befahrbar. Auf dieser Strecke kommen ohnehin sehr viele Fahrzeuge aus dem Nordwesten der LH München, die nach Süden fahren wollen.
Erforderlich ist eine Planung die in die Zukunft gerichtet ist und den Verkehrsfluss nicht behindert.

Nach Aussagen von MVG-Chef Herbert König heißt es: „Eine Beibehaltung des Status quo in der Fürstenrieder Straße kann es nicht geben“. Sämtliche Prognosen zeigten: Wenn dort nichts passiert, nimmt der Autoverkehr so sehr überhand, dass auf der Fürstenrieder Straße quasi Dauerstau drohe. In den Griff zu bekommen sei dies nur, wenn es gelänge, Autofahrer in einen attraktiven, öffentlichen Nahverkehr herüberzuziehen, „dazu aber muss die Tram schnell und pünktlich sein, also unbehindert fahren können“, sagt König (Münchner Merkur vom 14.6.2014).
Hr. König erwartet wohl, dass alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich auf ihr Fahrzeug verzichten (Normaler Pkw- und Schwerlastverkehr, Pendler, Touristen- und Ausflugs­verkehr).

Alternativen zu der nicht tragbaren, von der LH München vorgeschlagenen Straßen­bahn-Westtangente:


Dr.-Ing. Robert Mertel
9. Dezember 2015
FREIE WÄHLER MÜNCHNER BLOCK e.V. (Mitglied im BÜRGER-BLOCK e.V.)