Es handelt sich bei Inline-Skatern nicht, wie im Gesetz bisher enthalten, nur um Spielzeuge oder um Sportgeräte, Kinderwagen oder Rollstühle, die sich auf dem Gehweg aufzuhalten und zu bewegen haben, sondern um Verkehrsmittel, mit denen hohe Geschwindigkeiten erreicht werden können. Sie müssen in der Verkehrsordnung entsprechend berücksichtigt werden.